"Die Europ\u00E4ische Beh\u00F6rde f\u00FCr Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu den Analysemethoden nicht vorliegen. Die Kommission ber\u00FCcksichtigt die im ersten Satz genannten Angaben bei der \u00DCberarbeitung der R\u00FCckstandsh\u00F6chstgehalte, falls sie bis zum 30. Januar 2016 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben."@de . . "DE" .