Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat festgestellt, dass einige Angaben zu den analytischen Methoden nicht vorliegen. Die Kommission berücksichtigt die im ersten Satz genannten Angaben bei der Überarbeitung der Rückstandshöchstgehalte, falls sie bis zum 25. Januar 2016 vorgelegt werden, oder, falls sie nicht bis zu diesem Datum vorliegen, das Fehlen dieser Angaben.