Die wissenschaftlichen Belege reichen nicht als Nachweis dafür aus, dass Nikotin in der betroffenen Feldfrucht auf natürliche Weise vorkommt und wie es sich bildet. Bei der Überprüfung des RHG wird die Kommission die Informationen berücksichtigen, wenn diese bis zum [Office of Publication: please insert date 3 years after publication] vorliegen, oder aber das Fehlen dieser Informationen, wenn sie nicht bis zu diesem Datum vorgelegt werden.